Allgemeine
Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Verio Europe GmbH
– nachfolgend Verio Europe genannt –
1 Geltungsbereich
Dem Angebot, der Bestellung und dem Vertragsverhältnis liegen ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verio Europe zu Grunde; es gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Verio Europe. Die Geschäftsbedingungen des Vertragspartners gelten nicht. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn Verio Europe in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden ihre Leistungen vorbehaltlos erbringt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien über Webhostingleistungen, Onlinedienstleistungen, Domainverwaltung, Vermietung von EDV-Anlagen und Software und Datensicherungs-(Backup)-Lösungen sowie Rechtsgeschäfte verwandter Art, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedarf.
Sofern sich der Kunde zur Übermittlung von Vertragserklärungen gegenüber Dritten der Verio Europe bedient (z.B. bei Domainregistrierungsaufträgen), begründet die Übermittlung solcher Erklärungen durch die Verio Europe an diese Dritten getrennte Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dritten. Solche Vertragsverhältnisse unterliegen den jeweils geltenden Geschäftsbedingungen der jeweiligen Dritten. Beginn, Dauer und Beendigung derartiger Verträge sind unabhängig von den Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und der Verio Europe und berühren diese grundsätzlich nicht.
Sofern die Erbringung der Leistungen der Verio Europe unter Mitwirkung Dritter erfolgt, werden die Geschäftsbedingungen dieser Dritten Vertragsbestandteile der Vertragsverhältnisse zwischen dem Kunden und der Verio Europe.
Verio Europe ist berechtigt, Änderungen des Inhalts dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Kunden schriftlich oder auf elektronischem Wege mitzuteilen, mit der Folge, dass die Änderungen als Vertragsbestandteil gelten, wenn der Kunde ihnen nicht binnen einer Frist von sechs Wochen widerspricht. Verio Europe verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen.
Verio Europe ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus einem Vertragsverhältnis auf einen oder mehrere Dritte zu übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für diesen Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.
2 Domainnamen
Verio Europe betreibt Domain-Name-Server. Sie ermöglicht hierüber dem Kunden die Nutzung eines oder mehrerer Domainnamen.
2.1 Anmeldung von Domainnamen
Verio Europe übermittelt für den Kunden lediglich als Erklärungsbotin den Domainnamenauftrag an die zuständige Registrierstelle. Verio Europe erbringt keine sonstigen Leistungen, die auf den erfolgreichen Abschluss einer Registrierung gerichtet sind. Für den Kunden gelten die jeweiligen Bedingungen der zuständigen Registrierstelle und – soweit erforderlich – diejenigen eines zwischengeschalteten Registrars.
Verio Europe überprüft insbesondere nicht, ob die vom Kunden gewünschten Domainnamen bereits an Dritte vergeben sind und haftet nicht für die Verfügbarkeit bestellter Domainnamen.
Ist eine Registrierung eines bestellten Domainnamens bei der zuständigen Registrierstelle erfolgreich abgeschlossen worden, verwaltet Verio Europe den/die Domainnamen für den Kunden. Die Verwaltung umfasst auch den Transport von Mitteilungen zwischen der zuständigen Registrierstelle und dem Kunden, soweit der Kunde nicht unmittelbar von der Registrierstelle kontaktiert wird oder die Nachricht internen Verwaltungszwecken im Verhältnis zur Verio Europe dient.
Inhaber einer für den Kunden verwalteten Domain ist immer der Kunde.
Verio Europe schuldet keinen Erfolg für die Tätigkeit der zuständigen Registrierstelle.
Die Registrierung eines Domainnamens führt zu einer direkten Geschäftsbeziehung des Kunden mit dem entsprechenden NIC. Der Kunde ist alleiniger Vertragspartner des NIC hinsichtlich des Registrierungsvertrags. Je nach Ausprägung des Registrierungsvertrags ergibt sich eine Zahlungsverpflichtung des Kunden direkt an die zuständige Registrierstelle.
2.2 Leistungen des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, die jeweiligen Geschäftsbedingungen oder Vergabebedingungen der zuständigen Registrierstellen (z.B. Denic eG) anzuerkennen, die sich auf die Top-Level-Domains beziehen, unter denen der Kunde Domainamen registrieren lassen möchte. Verio Europe teilt über ihre Webseiten unter www.verio.de, dem Kunden die genaue Stelle im Internet mit, unter der die jeweiligen Inhalte dieser Geschäftsbedingungen oder Vergabebestimmungen im Internet abrufbar sind.
Soweit bei der Registrierung von Domainnamen eine natürliche Person als Inhaber bzw. allgemeiner Ansprechpartner für Rückfragen anzugeben ist, teilt der Kunde Verio Europe mit, welche Person hier benannt werden soll. Der Kunde verpflichtet sich, Sorge dafür zu tragen, dass die von ihr benannte Person den jeweiligen Geschäftsbedingungen oder Vergabebestimmungen entspricht und die sich aus den Geschäftsbedingungen bzw. Vergabebestimmungen ergebenden Verpflichtungen einhält. Der Kunde stellt Verio Europe insoweit von jeglicher Haftung frei.
Der Kunde haftet für Verstöße der gewünschten Domain gegen Rechte Dritter (z.B. namens-, marken-, firmen- oder wettbewerbsrechtlicher Natur).
2.3 Zustandekommen von Domainnamenverwaltungsverträgen, Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung durch den Kunden
Der Vertrag über die Verwaltung von Domainnamen wird mit einer Mindestlaufzeit von 12 Monaten geschlossen. Er beginnt mit der Mitteilung der jeweiligen Registrierungsstelle an Verio Europe über die erfolgreiche Registrierung des jeweiligen Domainnamens.
Nach Ablauf der jeweiligen Registrierungsperiode der Registrierstelle verlängert Verio Europe die jeweilige Registrierungsperiode für den Domainnamen für den Kunden, wenn dieser nicht bis spätestens 30 Tage vor Ablauf der jeweiligen Registrierungsperiode schriftlich (Übermittlung per Brief oder Fax) kündigt.
3 Zustandekommen von Verträgen mit Ausnahme von Domainnamenverwaltungsverträgen; Vertragslaufzeit
Ein Vertrag mit Verio Europe kommt mit dem Zugang einer Auftragsbestätigung beim Kunden in Textform zustande oder wenn auf ein Angebot des Kunden die erste Erfüllungshandlung unternommen wird. Hinweise auf Lieferungen und Leistungen von Verio Europe sind lediglich Aufforderungen an einen unbestimmten Adressatenkreis, ein Angebot abzugeben.
Alle Verträge verlängern sich jeweils um die vereinbarte Mindestlaufzeit, wenn sie nicht mit einer Frist von 30 Tagen zum Ablauf der jeweiligen Mindestvertragslaufzeit durch den Kunden gekündigt werden.
4 Vertragsbeendigung
Kündigungen von Verträgen mit Verio Europe, gleich welcher Ausprägung, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Verio Europe ist bei Verträgen über die Verwaltung von Domainnamen berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um die Mindestlaufzeit verlängert hat.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde trotz Mahnung und Fristsetzung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder schuldhaft gegen eine der in Ziffer 8.1 genannten Pflichten oder schuldhaft gegen die jeweiligen Geschäftsbedingungen oder Vergabebedingungen der zuständigen Registrierstellen verstößt.
5 Leistungsumfang
Der jeweilige Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Verio Europe sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben im jeweiligen Vertragsverhältnis.
Verio Europe behält sich das Recht vor, Leistungen zu erweitern oder zu verbessern, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.
Nicht zum Leistungsumfang gehört die dauerhafte Zuweisung bestimmter IP-Adressen durch Verio Europe an den Kunden.
6 Kostenlose Dienste oder Leistungen
Soweit Verio Europe kostenlose Dienste oder Leistungen erbringt, können diese jederzeit und ohne Vorankündigung eingestellt werden. Soweit die Einstellung für den Kunden von Bedeutung ist, wird er zuvor von Verio Europe unterrichtet. Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzansprüche ergeben sich aus der Einstellung nicht.
7 Verfügbarkeit
Verio Europe erbringt ihre technischen Dienstleistungen auf der Basis einer durchschnittlichen Verfügbarkeit ihrer Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Verio Europe liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.), nicht zu erreichen sind. Verio Europe kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern.
8 Rechte und Pflichten des Kunden
8.1 Nutzung der Dienste
Der Kunde ist zur sachgerechten Nutzung der Dienste verpflichtet. Er hat insbesondere
· die vereinbarten Entgelte entsprechend der für ihn gültigen Preisliste, zuzüglich der darauf zu berechnenden Umsatzsteuer zu zahlen;
· die Acceptable Use Policy der Verio Europe GmbH zu beachten;
· dafür zu sorgen, dass die Netz-Infrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden, sowie bei Vertragsgegenständen, die einer Beschränkung hinsichtlich des Datentransfer- und Speicherplatzvolumens unterliegen, bei Überschreitung des Volumens die entstandenen Kosten nach entsprechender Rechnungsstellung zu zahlen;
· die Zugriffsmöglichkeit auf Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen oder anzubieten und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen; insbesondere stellt der Kunde sicher, dass durch die Nutzung der bereitgestellten Dienste keine Verstöße gegen Schutzgesetze, zivil-, straf- oder ordnungsrechtliche Bestimmungen erfolgen;
· die Zugangsdaten, bestehend aus Nutzerkennung und Passwort, stets vertraulich zu behandeln und ein von Verio Europe erhaltenes Passwort unverzüglich zu ändern;
· Verio Europe erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich anzuzeigen;
· Verio Europe die Feststellung der Mängel und Störungen sowie die Ermittlung ihrer Ursachen zu ermöglichen und insoweit Verio Europe im Rahmen seiner Mitwirkungspflichten bei Unterstützungs- und Hilfeleistungen die von ihm verwendete Ausstattung (Hard- und Software-Installation) mitzuteilen;
· Verio Europe diejenigen Aufwendungen zu ersetzen, die durch die Überprüfung ihrer Einrichtungen entstanden sind und auf Mängel und Störungen aus dem Verantwortungsbereich des Kunden zurückzuführen sind;
· sicherzustellen, dass die Dienste außerhalb des Vertragszwecks nicht Dritten angeboten, an Dritte vermittelt oder von Dritten genutzt werden und entsprechende hierauf gerichtete Handlungen zu unterlassen; eine Nutzung Dritter ist nur mit schriftlicher Genehmigung der Verio Europe gestattet;
· die anerkannten Grundsätze der Datensicherheit einzuhalten und zu befolgen.
Der Kunde ist verpflichtet,
· keine politisch extremistischen, religiös fanatischen sowie Inhalte, die nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung im Einklang stehen, bereitzustellen;
· die straf- und nebenstrafrechtlichen Bestimmungen sowie urheber-, kennzeichen- und wettbewerbsrechtliche Regelungen und die Einhaltung privatrechtlicher Vorschriften zu beachten;
· keine kinder- oder gewaltpornografischen Inhalte bereitzustellen.
Der Kunde sichert zu, dass die von ihm mitgeteilten Daten richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich, Verio Europe jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu unterrichten. Dieses betrifft insbesondere
· Name, ladungsfähige Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer der bei der Registrierungsstelle hinterlegten Kontakte, sowie,
· falls der Kunde eigene Name-Server stellt, zusätzlich die IP-Adressen des primären und sekundären Nameservers einschließlich der Namen dieser Server.
8.2 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Verio Europe oder Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen gemäß Ziffer 8 nicht nachkommt.
Der Kunde ist dann zur Unterlassung des weiteren Verstoßes, zum Ersatz des Verio Europe entstandenen Schadens, sowie zur Freihaltung und Freistellung von Verio Europe von Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen Dritter, die durch den Verstoß verursacht wurden, verpflichtet. Hierzu gehören auch Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung. Sonstige Rechte von Verio Europe, insbesondere zu der Sperrung der Inhalte und zu einer außerordentlichen Kündigung, bleiben unberührt.
9 Sperrung und Datenlöschung
Im Falle einer Sperrung hat der Kunde, je nach Vertragsgegenstand, keinen Zugriff auf Internet-Dienste über sein Kundenkonto bei Verio Europe. Während der Zeit einer Sperrung können Nutzer nicht auf das Informationsangebot des Kunden zugreifen. Eine Mahnung kann mit der Androhung der Sperrung verbunden werden. Während der Zeit der Sperrung bleibt der Kunde verpflichtet, die Vergütung zu erbringen, da das Datenmaterial des Kunden weiterhin von Verio Europe vorgehalten wird. Bei Gefahr im Verzug kann die vorherige Androhung unterbleiben.
Ist 14 Tage nach Einrichtung der Sperrung die Forderung der Verio Europe nicht ausgeglichen, ist Verio Europe ohne weitere Ankündigung berechtigt, das Datenmaterial des Kunden zu löschen und den verfügbar werdenden Vertragsgegenstand anderweitig zu verwenden.
10 Preise und Zahlungsbedingungen
10.1 Vergütung
Die Übernahme von Domains von anderen Dienstleistern wird nach dem zweiten Fehlversuch nach Aufwand mit dem Kunden abgerechnet.
Alle Lieferungen und Leistungen werden nach aktuell gültigen Preislisten in Euro abgerechnet, es sei denn, Verio Europe und der Kunde haben die Entgelte für die Leistungen oder die Währung schriftlich abweichend festgelegt. Im Zweifel verstehen sich alle Preise oder Gebühren brutto inklusive der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
Die Abrechnungen für alle Kunden, deren monatlicher Nettorechnungsbetrag unter € 100,- liegt, erfolgen vierteljährlich im Voraus, soweit zwischen Verio Europe und dem Kunden nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
Der Kunde ist verpflichtet, Verio Europe die Entgelte für im Voraus abrechenbare Leistungen jeweils im Voraus zu zahlen.
Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig.
Zahlungen erfolgen im Wege des Abbuchungsverfahrens für Lastschriften.
Der Kunde hat alle Kosten zu ersetzen, die durch eine nicht eingelöste oder zurückgereichte Lastschrift entstehen, es sei denn, der Kunde hat nachweislich die erforderliche Sorgfalt beachtet oder der Schaden wäre auch bei Beachtung dieser Sorgfalt entstanden. Der Kunde hat die Rechnungen regelmäßig zu überprüfen. Einwendungen gegen die Höhe der in Rechnung gestellten nutzungsabhängigen Entgelte hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich gegenüber Verio Europe zu erheben.
Gerät der Kunde mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so ist der Kunde zur Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszins pro Jahr verpflichtet, sofern Verio Europe nicht nachweist, dass der Zinsschaden, der ihr entstanden ist, höher ist. Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Höhe der Verzugszinsen 5 Prozentpunkte über dem jeweils geltenden Basiszins pro Jahr. Die Geltendmachung weiterer Verzugsansprüche durch Verio Europe, insbesondere der Nachweis eines höheren Zinsschadens, ist nicht ausgeschlossen.
10.2 Preisänderungen
Im Falle einer Erhöhung des Umsatzsteuersatzes während der Vertragslaufzeit, ändert sich das durch den Kunden an Verio Europe zu entrichtende Entgelt ab dem Geltungstag der Änderung in entsprechender Höhe. Das Gleiche gilt für den Fall, dass eine Registrierstelle während der Vertragslaufzeit ihre Preise erhöht.
10.3 Zahlungsverzug
Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist Verio Europe nach vorheriger Androhung unter Fristsetzung berechtigt, dem Kunden den Zugang zu seinem Datenmaterial zu verwehren (Sperrung gemäß Ziffer 9), falls die Frist fruchtlos verstreicht.
10.4 Aufrechnung und höhere Gewalt
Gegen Ansprüche der Verio Europe kann der Kunde nur mit unbestrittenen, bestrittenen aber entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen Gegenansprüchen aus diesem Vertrag zu.
Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder vergleichbarer Ereignisse hat Verio Europe nicht zu vertreten. Als vergleichbare Ereignisse gelten insbesondere Streik, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen oder Gateways anderer Betreiber sowie Störungen im Bereich anderer Telekommunikations- oder Dienstanbieter.
Eine Rückvergütung von Entgelten bei Ausfällen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereiches der Verio Europe liegenden Störung ist ausgeschlossen.
11 Haftungsbeschränkung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Verio Europe oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Verio Europe beruhen, haftet Verio Europe unbeschränkt.
Bei den übrigen Haftungsansprüchen haftet Verio Europe unbeschränkt nur bei Nichtvorhandensein der garantierten Beschaffenheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auch ihrer gesetzlichen Vertreter und leitenden Angestellten. Verio Europe haftet für das Verschulden sonstiger Erfüllungsgehilfen nur im Umfang der Haftung für leichte Fahrlässigkeit.
Für leichte Fahrlässigkeit haftet Verio Europe nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht). Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien des Kunden eingetreten wäre.
Eine Haftung für anfängliche Mängel einer Sache, die dem Kunden von Verio Europe zur Nutzung überlassen wird, ist ausgeschlossen.
Die Haftung nach § 7 Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt unberührt.
12 Datenverlust
Für die Sicherung der Daten, die der Kunde im Rahmen des Vertragsgegenstands vorhält, ist er selbst ausschließlich verantwortlich. Falls keine abweichende schriftliche Vereinbarung mit Verio Europe getroffen wurde, ist diese nicht verpflichtet, die Kundendaten zu sichern. Sollte eine Wiederherstellung von Kundendaten auf Anfrage des Kunden möglich sein, wird diese nach Aufwand abgerechnet. Das gilt nicht für Dienstleistungen, die eine Datensicherung zum Gegenstand haben.
13 Hinweise zum Datenschutz
Der Kunde wird hiermit gemäß den einschlägigen Bestimmungen datenschutzrechtlicher Vorschriften davon unterrichtet, dass Verio Europe Kundendaten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertragszweck ergeben, maschinell verarbeitet.
Soweit sich Verio Europe Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist Verio Europe berechtigt, die Kundendaten weiterzugeben, wenn dies für die ordnungsgemäße Sicherstellung des Betriebs im Rahmen des Vertragszwecks erforderlich ist.
Weitere Hinweise ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
14 Abtretung
Der Kunde darf die Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Verio Europe auf einen Dritten übertragen.
15 Leistungsort
Leistungsort aller Lieferungen und Leistungen der Verio Europe GmbH ist Neutraubling.
16 Schlussbestimmungen
Für die von Verio Europe auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossenen Vertragsverhältnisse und für aus ihnen folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).
Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.
Gerichtsstand ist der jeweilige Satzungssitz der Verio Europe, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist.
(Stand: 03/2010)







