Allgemeine
Informationen der IHK

IHK-Informationen zu Rechnungen

Rechnungen müssen seit 1. Januar 2004 folgende Angaben enthalten:
(ohne Berücksichtigung von Angaben in Sonderfällen)

  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  • Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Fortlaufende Rechnungsnummer
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
  • Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung
  • Nach Steuersätzen bzw. –befreiungen aufgeschlüsseltes Entgelt
    (Nettobetrag ohne Umsatzsteuer)
  • Jede im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts, soweit sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist
  • Umsatzsteuersatz sowie auf das Entgelt entfallender Steuerbetrag oder Hinweis auf Steuerbefreiung


Rechnungen über Kleinbeträge (seit 1. Januar 2004)

Für Rechnungen, deren Gesamtbetrag 150 Euro nicht übersteigt (sog. Kleinbetragsrechnungen), gelten vereinfachte Vorschriften:

  • Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
  • Ausstellungsdatum der Rechnung
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
  • Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag in einer Summe
  • Anzuwendender Steuersatz oder Hinweis auf Steuerbefreiung

(Quelle IHK Frankfurt)

Musterrechnungen gibt es vielfach bei den IHKs zum Download, z.B. bei der IHK Frankfurt (Link ganz unten auf der Seite), der IHK Berlin oder der IHK Stuttgart.